Allgemeine Geschäftsbedingungen – Eistraining

Präambel

Die FS Motorsport GmbH bietet den Teilnehmern Sicherheitslehrgänge (Eistraining, Schottertraining, Fahrsicherheitstraining, etc.) auf einem während der Veranstaltung für den gewöhnlichen Individualverkehr gesperrten Gelände an. Ziel ist es unter anderem, das Fahrkönnen zu verbessern, kritische Situationen besser einschätzen zu lernen und richtig darauf zu reagieren.

Ziele der Veranstaltung sind sohin:

  • Verbesserung des Fahrkönnens
  • Sichere Beherrschung des Fahrzeuges
  • Förderung des Sicherheitsbewusstseins
  • Erweiterung der technischen Kenntnisse
  • Verbesserung des Fahrkönnens bei winterlichen Witterungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) in der jeweils geltenden Fassung sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit der FS Motorsport GmbH, FN 519645 i, Unterer Markt 21, 3262 Wang, E-Mail: event@fs-motorsport.at, in der Folge kurz Veranstalter bilden einen integrierenden Bestandteil aller abgeschlossener Verträge und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit Geschäftspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

Durch Aufnahme des Geschäftsverkehrs nimmt der Auftraggeber die vorliegenden AGB vorbehaltlos zustimmend zur Kenntnis. Der Veranstalter wird sohin ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Andere Geschäftsbedingungen, Vertragsformblätter, etc. gelten ausdrücklich als abbedungen.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten gelten nur, wenn sich der Veranstalter schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

1.3. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Website der FS Motorsport GmbH fs-motorsport.at zugänglich sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen.

1.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotos und sonstiges Bildmaterial (insbesondere Videos) von der Veranstaltung/Training (darin eingeschlossen Abbildungen des Teilnehmers) anzufertigen und unentgeltlich in Werbebroschüren und sonstigen Publikationen und Veröffentlichungen (insbesondere auch im Internet) zu verwenden.

2. Vertragsabschluss

2.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich (telefonisch, per Fax oder Internet) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

2.2. Der Vertrag kommt mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme zustande.

2.3. Die maximale Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen ist auf die in der Veranstaltungsausschreibung (auf der Homepage fs-motorsport.at) jeweils angegebenen Zahl begrenzt.

2.4. Eine Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung ist das Erreichen von mindestens 70 % der in der Veranstaltungsausschreibung jeweils angegebenen maximalen Teilnehmerzahl. Wird diese jeweilige Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht und die Veranstaltung daher abgesagt, wird der Veranstalter die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich hierüber informieren. In diesen Fällen erhalten die Teilnehmer unverzüglich eine etwaig bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.

3. Teilnahmebedingungen

3.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.

Im Falle einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an einem Fahrtraining (Eistraining, Schottertraining, Fahrsicherheitstraining, etc.)  nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin und nach Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung, dass die Teilnahme am Fahrtechniktraining medizinisch unbedenklich ist, möglich.

3.2. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Eine Rennlizenz befreit nicht von den vorgenannten Erfordernissen.

3.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren. Teilnehmer, die keinen EU-Führerschein oder eine schweizerische Fahrerlaubnis besitzen, haben ihre Fahrerlaubnis durch einen Internationalen Führerschein oder ihren nationalen Führerschein und eine amtlichen Übersetzung (deutsch oder englisch) nachzuweisen.

3.4. Die weiteren Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung sind in der Veranstaltungsausschreibung genannt.

3.5. Aus Sicherheitsgründen sind die Veranstaltungssprachen Deutsch und Englisch.

3.6. Auf den Trainingsstrecken gilt die Straßenverkehrsordnung.

Sollten Sie nicht über ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen, empfehlen wir die Beiziehung eines Übersetzers auf eigene Kosten oder einer Begleitperson, die über ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügt. Aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer mit nicht ausreichenden Deutsch- oder Englischkenntnissen ohne Kostenersatzpflicht aus einem laufenden Training herauszunehmen

3.7. Während der gesamten Dauer des Trainings ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Anordnung oder die Regeln der StVO können Teilnehmer – ohne Anspruch auf Rückzahlung der Veranstaltungsgebühr – von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

3.8. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-) Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Veranstaltungsgebühr, von den praktischen Trainings auszuschließen.

3.9. Die Fahrzeuge werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 50 % des Gesamtpreises fällig.

Der restliche Preis wird 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig, wenn feststeht, dass die Veranstaltung – wie gebucht – durchgeführt wird und der Veranstaltungsplan Ihnen verabredungsgemäß übermittelt wird. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn) wird der gesamte Preis sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen von 8 % p.a. und etwaige Mahnspesen sowie etwaige Rechtsanwalts- und Inkassokosten zur Verrechnung.

4.2. Die Gebühren im Falle einer Stornierung werden jeweils sofort fällig.

4.5. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge zahlbar. Die Zahlung auf das Bankkonto des Veranstalters ist nur in Euro möglich. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Teilnehmer die dabei entstehenden Gebühren zu tragen.

4.6. Sie können die Veranstaltung auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Der Veranstalter benötigt Ihre Adresse und ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte.

4.7. Sollte Ihnen die Veranstaltungsunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage von Veranstaltungsbeginn zugegangen sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. In ihrem eigenen Interesse bitten wir sie, den Ablaufplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

4.8. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Punkt 5. verlangen.

5. Rücktritt vom Vertrag / Stornogebühren

5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

5.2. Tritt der Teilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf das Teilnehmerentgelt. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.3. pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Teilnehmerentgelt abzüglich des Werts der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Veranstaltungsbeginn.

5.3. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

Bei Rücktritt zwischen dem Erhalt der Auftragsbestätigung und 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden dem Teilnehmer 50% des Teilnahmebeitrages als Stornokosten verrechnet.

Bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 100% des Teilnahmebeitrages verrechnet.

5.4. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.5. Ist der Veranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung der Teilnehmergebühr verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. Er ist jedoch berechtigt, bereits bezahlte Teilnehmergebühren mit den Stornogebühren aufzurechnen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

7.1. Der Veranstalter kann bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Veranstaltungsausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Buchungsbestätigung angegeben wurden. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen und den Teilnehmern die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter die Teilnehmer davon unterrichten. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet der Veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, die erfolgten Zahlungen auf die Teilnahmegebühr zurück.

7.2. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung der eigenen Informationspflichten des Veranstalters beruht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf die Teilnahmegebühr.

8. Versicherung der Fahrzeuge und Regress

Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind für Fahrten auf der vom Instruktor vorgegebenen Strecke vom Beginn bis zum Schluss der Veranstaltung haftpflicht- und vollkaskoversichert. Jegliche Schäden an Fahrzeugen sind unverzüglich dem zuständigen Instruktor oder Projektleiter zu melden.

Im Falle eines vom Teilnehmer verschuldeten Schadens werden dem Teilnehmer in Abhängigkeit von dem genutzten Fahrzeug folgende Selbstbehalte in Rechnung gestellt:

  • Mitsubishi Lancer Evo, WRC, R5 und R2: € 15.000,00
  • Alle sonstigen Fahrzeuge: € 2.500,00

Eine (weitergehende) Regressnahme des Versicherers, insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten, Nichtbefolgen der Anweisungen der Instruktoren oder Projektleiter, bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften oder der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten, bleibt hiervon unberührt. Die FS Motorsport GmbH behält sich bei schuldhaftem Handeln des Teilnehmers zudem vor, den Teilnehmer wegen eines vom Kasko-Versicherer ersetzten Schadens in Regress zu nehmen. Die FS Motorsport GmbH behält sich ferner vor, dem Teilnehmer bei schuldhaftem Verhalten die bei der FS Motorsport GmbH anfallenden Kosten für die Bearbeitung des Schadensfalles in Rechnung zu stellen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Allgemeines. Der Veranstalter haftet im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (vorvertraglich, vertraglich, außervertraglich) nur, wenn ein Schaden durch den Veranstalter, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht gegenüber Unternehmen und gegenüber Verbrauchern nur hinsichtlich der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Eine Haftung des Veranstalters gegenüber Unternehmen für Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

9.2. Konflikte. Der Teilnehmer übernimmt die volle Haftung für jede Reklamation, Klage gerichtlicher, außergerichtlicher oder jeder sonstigen Art, die Konflikten mit anderen Teilnehmern entspringt oder in irgendeiner Weise damit in Verbindung steht. Der Teilnehmer erkennt an und akzeptiert, dass der Veranstalter unter keinen Umständen und in keinerlei Weise für die Handlungen oder Unterlassungen anderer Teilnehmer verantwortlich ist, auch nicht für einen aus den besagten Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden.

10. Verschwiegenheit / Datenerfassung / Datenschutzgesetz

Der Veranstalter erklärt über die, vom Teilnehmer angegebenen Daten und sonstigen persönlichen Informationen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über den Zeitraum des Vertrages/der Sitzungen hinaus. Der Teilnehmende willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen. Sämtliche sonstige Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben.

  1. 11. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
    Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen derselben sowie für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für eine ergänzungsbedürftige Lücke.
  3. Die Parteien vereinbaren, dass für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt.

Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftstätigkeit des Veranstalters gilt 3262 Wang als vereinbart.

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für 3262 Wang vereinbart. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen.

12. Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Bei Geschäften mit Auftraggebern, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, wird ausdrücklich auf das KSchG, insbesondere auf die in §§ 3, 3a und 30a KSchG geregelten Rücktrittsrechte hingewiesen.

13. Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

  1. Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher im Sinne des KSchG bei Abschluss des Vertrages außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des nachstehend unter Punkt 2 angeführte Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
  2. Wenn der Veranstalter vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z.B: Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besprechungstermins, Seminar- bzw. Workshopbeginn, etc), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
  3. Muster-Widerrufsformular.

Die Ausübung des Widerrufsrechts kann mittels folgendem Widerrufsformular erfolgen:

(Falls du den Vertrag kündigen möchtest, fülle bitte das unten angeführte Formular aus.)

An die FS Motorsport GmbH, FN 519645 i, Unterer Markt 21, 3262 Wang, E-Mail: event@fs-motorsport.at

Ich/wir (*) erkläre/n hiermit, dass ich/wir (*) von meinem/unserem (*) Kaufvertrag der folgenden Waren (*) / Vertrag für die Bereitstellung der folgenden Dienstleistung (*) zurücktrete/zurücktreten

  • Bestellt am (*)/Erhalten am (*),
  • Name des Verbrauchers/der Verbraucher,
  • Adresse des Verbrauchers/der Verbraucher,
  • Unterschrift des Verbrauchers/der Verbraucher (nur, wenn dieses Formular in Papierform übermittelt wird.),
  • Datum

(*) Nichtzutreffendes bitte streichen